Innerhalb und spätestens 24 Monate ab Lieferdatum des Produkts ist es möglich, die Reparatur oder den Austausch des Produkts wegen Nichteinhaltung zu verlangen. Die Mitteilung muss innerhalb von 2 Monaten ab Entdeckung des Mangels gemäß den Vorschriften (gesetzliche Hinweise zum Gewährleistungsrecht) erfolgen. Nichtbeachtung durch natürlichen oder unsachgemäßen Gebrauch des Produkts ist keine Voraussetzung für die Ausübung des Gewährleistungsrechts.
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